Winterdienst in Bruchsal mit Einsatzprotokoll
Gebäudewerke räumt und streut Gehwege, Eingänge, Zufahrten und Parkplätze in Bruchsal und im Landkreis Karlsruhe. Die Saison läuft vom 1. November bis 31. März. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Witterung und Streumittel protokolliert. Abgerechnet wird als Saisonpauschale.
Wer im Januar stürzt, klagt im Juni
Dann zählt nur eine Frage: Können Sie belegen, dass geräumt wurde? In den meisten Gemeinden ist die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen. Sie können die Ausführung an einen Dienstleister vergeben. Die Pflicht, ihn sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren, bleibt bei Ihnen.
Deshalb ist die Dokumentation bei uns kein Beiwerk. Wir fahren von November bis März feste Touren und halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Witterung und Streumittel fest. Am Saisonende bekommen Sie eine Zusammenstellung, die Sie im Streitfall vorlegen können.
Wir nehmen nur so viele Objekte an, wie wir bei starkem Schneefall in der vorgeschriebenen Zeit schaffen. Wer den Winterdienst früh beauftragt, ist sicher in der Tourenplanung.
Was dazugehört
Der genaue Umfang wird für jedes Objekt festgelegt und vor Beginn schriftlich vereinbart.
Räumen
- Schnee räumen
- Gehwege räumen
- Eingänge räumen
- Zufahrten räumen
- Parkplätze räumen
Streuen
- Streuen
- Streugut bereitstellen
- Streugut entfernen
Bereitschaft und Kontrolle
- Bereitschaftsdienst
- Winterdienstkontrollen
- Einsatzprotokoll mit Uhrzeit und Witterung
- Saisonbericht für Eigentümer und Versicherung
So läuft es ab
Wetterlage
Wir verfolgen die Vorhersage ab dem Vorabend. Bei angekündigtem Schneefall oder Frost startet die Tour entsprechend früher.
Räumen und streuen
Erst räumen, dann streuen. Gehwege und Eingänge zuerst, danach Zufahrten und Parkplätze.
Nachkontrolle
Bei anhaltendem Schneefall folgt ein zweiter Durchgang. Bei Frost nach Tauwetter fahren wir Kontrollrunden.
Protokoll
Datum, Uhrzeit, Witterung und Streumittel werden festgehalten und am Monatsende zusammengestellt.
Was kostet der Winterdienst?
Die Saisonpauschale gilt unabhängig davon, wie oft es schneit. In einem milden Winter zahlen Sie dasselbe wie in einem harten, dafür gibt es im Februar keine Nachforderung. Streugut, Kontrollfahrten und das Entfernen des Splitts nach der Saison sind enthalten.
Listenpreise nennen wir nicht, weil sie fast nie zum Objekt passen. Nach dem kostenlosen Ortstermin bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis.
Das bestimmt den Preis
- Räumfläche in Quadratmetern
- Gefälle und Treppen
- Zugänglichkeit
- Geforderte Reaktionszeit
Fragen zum Winterdienst
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Was kostet der Winterdienst?
Die Saisonpauschale hängt von Räumfläche, Gefälle, Zugänglichkeit und geforderter Reaktionszeit ab. Nach dem Ortstermin bekommen Sie einen Festpreis für die ganze Saison, egal wie oft es schneit.
Bin ich nach der Beauftragung aus der Haftung?
Die Ausführung geht an uns über, die Pflicht zur Auswahl und Kontrolle bleibt bei Ihnen. Genau dafür ist unser Einsatzprotokoll gedacht: Sie können damit belegen, dass geräumt wurde und dass Sie kontrolliert haben.
Ab wann muss morgens geräumt sein?
Das regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Üblich ist werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden.
Warum streuen Sie kein Salz?
Viele Gemeinden untersagen Auftausalz auf Gehwegen. Es schädigt Pflaster, Beton und Pflanzen. Wir streuen Splitt und Granulat und setzen Salz nur dort ein, wo es erlaubt und nötig ist, etwa auf Rampen mit Gefälle.
Bis wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten bis Ende Oktober. Wir planen die Touren vor Saisonbeginn und nehmen nur so viele Objekte an, wie wir auch bei starkem Schneefall zuverlässig schaffen.
Was passiert bei Eisregen in der Nacht?
Bei kritischer Wetterlage fahren wir Kontrollrunden, auch außerhalb der Pflichtzeiten. Diese Fahrten sind in der Saisonpauschale enthalten und werden ebenfalls protokolliert.
Weitere Leistungen
Kommen mehrere Bereiche aus einer Hand, entfällt die Abstimmung zwischen Dienstleistern und die Anfahrt wird nur einmal berechnet.
Winterdienst anfragen
Schildern Sie kurz Objekt und Umfang. Nach dem Ortstermin bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit festem Preis.
