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Räum- und Streupflicht in Bruchsal: was Eigentümer wissen müssen

Winterdienst · veröffentlicht am 16.10.2026 · zuletzt geprüft am 16.10.2026 · von Julian Bender, Gebäudewerke

In Bruchsal hat die Stadt die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger übertragen. Geräumt und gestreut sein muss werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Schneit es weiter, wird bei Bedarf mehrmals geräumt. Die Pflicht endet um 20 Uhr.

Schneeräumung einer Einfahrt beim Winterdienst in Bruchsal
Räumen und Streuen nach der Streupflichtsatzung der Stadt Bruchsal

Wer ist in Bruchsal räum- und streupflichtig?

Die Stadt Bruchsal hat die Pflicht zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege mit ihrer Streupflichtsatzung auf die Straßenanlieger übertragen. Das sind in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Bei einseitigen Gehwegen sind nur die Anlieger auf der Seite des Gehwegs zuständig.

Die Räum- und Streupflicht in Bruchsal richtet sich nach der Satzung der Stadt und der Art des Objekts. Wer die Aufgabe nicht selbst übernimmt, sollte die Verantwortung schriftlich festlegen. Was Eigentümer und Verwaltungen wissen müssen, fassen wir hier zusammen. Die Regeln der Satzung gelten für Sie auch dann, wenn ein Dienstleister räumt.

Vermieter können die Aufgabe über den Mietvertrag auf Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen. Die Pflicht, die Erledigung zu kontrollieren, bleibt beim Eigentümer.

Bis wann muss in Bruchsal geräumt sein?

Werktags muss der Gehweg bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein, samstags bis 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Schneit es danach weiter oder bildet sich neue Glätte, muss unverzüglich nachgeräumt werden, bei Bedarf mehrmals am Tag. Die Pflicht endet um 20 Uhr.

In der Praxis heißt das: Wer um 6:45 Uhr zur Arbeit fährt, kann den Gehweg morgens oft nicht selbst übernehmen. Genau hier fallen die meisten Lücken auf.

Welche Fläche muss geräumt werden?

Geräumt und gestreut wird der Gehweg entlang des Grundstücks. Gibt es keinen Gehweg, ist am Fahrbahnrand ein Streifen von einem Meter Breite freizuhalten. Zugänge zum Haus und zu Mülltonnenplätzen sollten ebenfalls sicher begehbar sein.

Womit darf gestreut werden?

Die Satzung sieht abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche vor. Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen und starkem Gefälle. Nach dem Winter wird das Streugut wieder entfernt.

Was passiert, wenn nicht geräumt wurde?

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann der Verpflichtete für den Schaden haften. Im Streitfall zählt dann, ob sich belegen lässt, dass rechtzeitig geräumt und gestreut wurde. Ein Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Witterung ist deshalb mehr als eine Formalität.

Kann ich den Winterdienst abgeben?

Ja. Viele Eigentümer und Verwaltungen in Bruchsal vergeben den Winterdienst an einen Dienstleister. Wichtig sind ein schriftlicher Vertrag mit klarer Fläche und Uhrzeit sowie Nachweise zu jedem Einsatz. Bei vermieteten Wohnungen können die Kosten in der Regel über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Mehr dazu, wie wir das umsetzen, lesen Sie auf unserer Seite zum Winterdienst in Bruchsal. Wer zusätzlich laufende Kontrollgänge braucht, findet die Details beim Hausmeisterservice.

Häufige Fragen

Bis wann muss in Bruchsal am Wochenende geräumt sein?

Samstags muss der Gehweg bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Schneit es danach weiter, wird bei Bedarf erneut geräumt, längstens bis 20 Uhr.

Muss ich auch nachts räumen?

Nein. Die Pflicht endet um 20 Uhr. Schnee, der in der Nacht fällt, muss bis zum nächsten Morgen zur vorgeschriebenen Uhrzeit geräumt sein.

Darf ich in Bruchsal Streusalz verwenden?

Grundsätzlich wird mit abstumpfendem Material wie Sand oder Splitt gestreut. Salz ist nur ausnahmsweise erlaubt, zum Beispiel bei Eisregen oder an Treppen und Gefällen.

Wer räumt, wenn das Haus vermietet ist?

Zunächst der Eigentümer. Er kann die Aufgabe per Mietvertrag auf Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen. Die Kontrolle, ob tatsächlich geräumt wird, bleibt seine Aufgabe.

Wo bekomme ich den genauen Wortlaut der Satzung?

Die Streupflichtsatzung erhalten Sie bei der Stadt Bruchsal, zum Beispiel im Bürgerbüro. Bei konkreten Rechtsfragen hilft eine Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Winterdienst für Ihr Objekt in Bruchsal

Wir räumen und streuen von November bis März auf festen Touren und protokollieren jeden Einsatz. Den Ortstermin machen wir kostenlos, das Angebot bekommen Sie zwei bis drei Werktage später.

Quellen: Streupflichtsatzung der Stadt Bruchsal und Mitteilungen der Stadtverwaltung Bruchsal zur Räum- und Streupflicht. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut der Satzung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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