Treppenhausreinigung nach festem Plan: was regelmäßig dazugehört
Ein Treppenhaus in einer Wohnanlage sollte in der Regel wöchentlich gereinigt werden: Stufen, Podeste, Handläufe und Eingangsbereich. Monatlich kommen Geländer, Türen, Briefkästen und Heizkörper dazu, mehrmals im Jahr die Fenster. Ein fester Reinigungsplan macht die Leistung prüfbar und die Kosten nachvollziehbar.

Hausordnung oder Dienstleister?
In vielen Häusern ist die Treppenhausreinigung per Hausordnung auf die Mieter verteilt. Das funktioniert, solange alle mitmachen. Sobald einer nicht putzt, kippt die Stimmung im Haus, und am Ende landen die Beschwerden bei der Verwaltung. Mit einem Dienstleister ist die Reinigung verlässlich, die Kosten werden als Betriebskosten verteilt.
Treppenhausreinigung nach festem Plan heißt: feste Aufgaben in festen Abständen, schriftlich festgehalten. So ist jederzeit klar, was erledigt wurde. Vorab legen wir fest, was regelmäßig dazugehört: Stufen, Podeste, Handläufe, Briefkästen und Fenster in ihrem Turnus.
Was gehört in den Reinigungsplan?
- wöchentlich: Stufen und Podeste kehren und feucht wischen, Handläufe abwischen, Eingangsbereich und Fußmatten
- monatlich: Geländer, Türen und Türgriffe, Briefkastenanlage, Heizkörper, Lichtschalter
- mehrmals im Jahr: Treppenhausfenster und Glastüren
- nach Bedarf: Spinnweben, Grundreinigung der Stufen
Die Glasflächen im Treppenhaus beschreibt der Beitrag zur Glasreinigung genauer.
Wie wird die Reinigung nachgewiesen?
Ein Reinigungsplan im Treppenhaus, der bei jedem Einsatz abgezeichnet wird, zeigt Mietern und Verwaltung, wann zuletzt gereinigt wurde. Bei uns kommt immer am gleichen Wochentag dasselbe Team. Mängel melden Mieter direkt, sie werden beim nächsten Einsatz erledigt.
Können die Kosten umgelegt werden?
Bei Wohnraum gehört die Reinigung gemeinsam genutzter Flächen wie Treppenhaus, Flure und Keller zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Übernimmt der Hausmeister die Reinigung, darf sie nicht doppelt abgerechnet werden. Mehr dazu im Beitrag Hausmeisterkosten und Umlage.
Alle Reinigungsleistungen finden Sie unter Gebäudereinigung.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In Wohnanlagen meist wöchentlich, in kleinen Häusern auch alle zwei Wochen. Dazu monatliche und jährliche Arbeiten nach Plan.
Können Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet werden?
Ja, über Mietvertrag oder Hausordnung. Viele Eigentümer vergeben die Reinigung trotzdem, weil sie verlässlicher ist.
Sind die Kosten umlagefähig?
Bei Wohnraum in der Regel ja, nach § 2 Nr. 9 BetrKV, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Werden Mittel und Geräte gestellt?
Ja, Reinigungsmittel und Geräte sind bei uns im Preis enthalten.
Treppenhausreinigung in Bruchsal
Wir reinigen Treppenhäuser in Bruchsal und im Landkreis Karlsruhe nach festem Plan, immer am gleichen Wochentag.
Quelle: § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (Gebäudereinigung). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.