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Tiefgarage und Keller reinigen: die vergessenen Flächen im Objekt

Gebäudereinigung · veröffentlicht am 16.10.2026 · zuletzt geprüft am 16.10.2026 · von Burak Kartal, Gebäudewerke

Tiefgaragen und Keller werden bei der regelmäßigen Reinigung oft vergessen, obwohl sich dort Splitt, Laub, Reifenabrieb und Unrat sammeln. Für Wohnanlagen reicht meist eine Reinigung im Monat oder im Quartal. Stark genutzte Tiefgaragen brauchen zusätzlich ein- bis zweimal im Jahr eine Grundreinigung.

Leere Tiefgarage mit Stellplätzen und Betonstützen vor der Reinigung in Bruchsal
Tiefgaragen- und Kellerreinigung für Wohnanlagen in Bruchsal

Warum verschmutzen Tiefgarage und Keller so stark?

Weil dort jeder durchgeht und kaum jemand hinschaut. Im Treppenhaus wird jede Woche gewischt. In der Tiefgarage sammelt sich derweil, was die Autos hereintragen: Splitt und Salz aus dem Winter, Laub im Herbst, Reifenabrieb das ganze Jahr. Im Keller kommen Staub, Spinnweben und abgestellte Dinge dazu, die niemandem gehören.

Tiefgarage und Keller reinigen in Bruchsal gehört zu den Flächen, die im Objekt schnell vergessen werden. Gerade diese vergessenen Flächen fallen erst auf, wenn es riecht oder jemand ausrutscht. Ölflecken, Abläufe und Lüftung sollten in festen Abständen geprüft werden.

Das ist nicht nur unschön. Verstopfte Abläufe führen zu stehendem Wasser, Splitt auf Rampen wird zur Rutschfalle, und schlecht beleuchtete Ecken machen Bewohnern zu Recht Unbehagen.

Was gehört zur Reinigung?

  • Fahrgassen, Stellplätze und Rampen kehren
  • Abläufe und Rinnen freimachen
  • Kellergänge, Fahrradkeller und Trockenräume reinigen
  • Spinnweben an Decken und Leuchten entfernen
  • Türen, Griffe und Lichtschalter abwischen
  • defekte Beleuchtung und zugestellte Fluchtwege melden

Wie oft sollte gereinigt werden?

Für die meisten Wohnanlagen reicht ein Turnus von einem Monat bis einem Quartal. Wichtig ist der Termin nach dem Winter: Dann liegen in der Tiefgarage Splitt und Salzreste, die Beton und Fugen auf Dauer angreifen. Eine Grundreinigung im Frühjahr lohnt sich fast immer.

Kombinieren lässt sich das gut mit der regelmäßigen Gebäudereinigung im Treppenhaus. Dann übernimmt dieselbe Mannschaft beide Bereiche nach einem festen Plan.

Was tun mit Ölflecken?

Ölflecken werden mit Bindemittel aufgenommen und das Material getrennt entsorgt. Abspülen mit Wasser verteilt das Öl nur und kann über die Abläufe ins Abwasser gelangen. Größere Leckagen melden wir dem Eigentümer, damit der Verursacher angesprochen werden kann.

Können die Kosten umgelegt werden?

Die Reinigung gemeinsam genutzter Keller gehört bei Wohnraum in der Regel zu den Betriebskosten der Gebäudereinigung. Bei Tiefgaragen, die nicht alle Mieter nutzen, werden die Kosten üblicherweise nur auf die Stellplatzmieter verteilt. Mehr dazu und zur Abgrenzung lesen Sie bald in unserem Ratgeber zu Hausmeisterkosten.

Wenn Sie zusätzlich regelmäßige Kontrollgänge wünschen, übernimmt das unser Hausmeisterservice.

Häufige Fragen

Wie oft sollte eine Tiefgarage gereinigt werden?

Für Wohnanlagen meist monatlich bis vierteljährlich, dazu eine Grundreinigung im Frühjahr nach dem Winter. Bei Gewerbeobjekten mit viel Verkehr häufiger.

Wer reinigt die Tiefgarage, der Vermieter oder die Mieter?

In der Regel beauftragt der Eigentümer oder die Verwaltung einen Dienstleister. Die Kosten können bei Wohnraum über die Betriebskosten auf die Nutzer verteilt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Wie werden Ölflecken entfernt?

Mit Ölbindemittel aufnehmen und getrennt entsorgen. Nicht mit Wasser in die Abläufe spülen.

Räumen Sie auch abgestellte Gegenstände im Keller weg?

Nur nach Ihrer Freigabe. Wir melden, was im Weg steht, und entsorgen auf Wunsch über unsere Entrümpelung.

Tiefgarage und Keller im festen Turnus

Wir reinigen Tiefgaragen, Keller und Nebenräume in Bruchsal und im Landkreis Karlsruhe nach einem festen Plan. Der Ortstermin ist kostenlos.

Quelle: § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung, Bereich Gebäudereinigung. Im Einzelfall ersetzt dieser Beitrag keine Rechtsberatung.

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