Treppenhaus als Rettungsweg: was dort stehen darf und was nicht
Das Treppenhaus ist in Mehrfamilienhäusern der wichtigste Rettungsweg. Im Brandfall müssen Bewohner hinaus und Feuerwehr hinein, auch bei Rauch und Dunkelheit. Brennbare Gegenstände wie Schuhregale, Kartons oder Möbel haben dort nichts zu suchen. Kinderwagen und Rollatoren können im Einzelfall geduldet werden, wenn genug Platz bleibt.

Warum das Treppenhaus frei bleiben muss
Im Brandfall ist das Treppenhaus oft der einzige Weg nach draußen. Rauch macht es dunkel, Menschen tasten sich am Handlauf entlang. Ein Schuhregal oder ein Fahrrad wird dann zur Stolperfalle, und brennbare Gegenstände tragen das Feuer ins Treppenhaus. Die Feuerwehr braucht den Weg gleichzeitig in die andere Richtung, mit Schläuchen und Ausrüstung.
Was gehört nicht ins Treppenhaus?
- Schuhregale, Schränke und andere Möbel
- Kartons, Altpapier, Müllsäcke
- Fahrräder und E-Roller, vor allem wegen der Akkus
- Pflanzen in großen Mengen, Dekoration aus brennbarem Material
Und Kinderwagen oder Rollatoren?
Hier sind Gerichte großzügiger. Ist ein Bewohner darauf angewiesen und bleibt genug Platz im Treppenhaus, kann das Abstellen im Einzelfall geduldet werden müssen. Die Grenze ist erreicht, wenn der Weg eingeengt oder blockiert wird. Wie es im Haus gehandhabt wird, regelt die Hausordnung.
Wie gehen Eigentümer damit um?
- klare Regel in der Hausordnung
- Aushang im Treppenhaus mit Hinweis auf den Rettungsweg
- Alternativen anbieten: Fahrradkeller, Kinderwagenraum
- regelmäßig kontrollieren und Verstöße dokumentieren
Was macht der Hausmeister?
Beim Kontrollgang fällt auf, was im Treppenhaus steht. Wir dokumentieren es mit Foto und melden es der Verwaltung, die den Bewohner anspricht. Entfernt wird nur nach Freigabe. Dabei hilft auch die Treppenhausreinigung nach festem Plan, weil dann regelmäßig jemand jede Etage sieht. Mehr zum Hausmeisterservice.
Häufige Fragen
Darf ich mein Schuhregal ins Treppenhaus stellen?
In der Regel nein. Möbel und brennbare Gegenstände gehören nicht in den Rettungsweg.
Darf ein Kinderwagen im Hausflur stehen?
Im Einzelfall ja, wenn der Bewohner darauf angewiesen ist und genug Platz bleibt. Die Hausordnung kann das regeln.
Was ist mit Fahrrädern und E-Rollern?
Sie gehören in den Fahrradkeller. Akkus sind im Treppenhaus ein zusätzliches Brandrisiko.
Räumen Sie das Treppenhaus selbst frei?
Nur nach Freigabe der Verwaltung. Wir dokumentieren und melden.
Kontrollgänge mit Blick auf den Rettungsweg
Wir kontrollieren Treppenhäuser in Bruchsal und im Landkreis Karlsruhe regelmäßig und melden, was den Rettungsweg blockiert.
Grundlage sind die Anforderungen an Rettungswege nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg sowie Hausordnung und Mietvertrag. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.