Hecke schneiden: was zwischen 1. März und 30. September erlaubt ist
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht radikal zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So regelt es § 39 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz brütender Vögel. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, und auch das nur, wenn keine Vögel in der Hecke brüten.

Was regelt das Bundesnaturschutzgesetz?
Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Der Grund sind brütende Vögel, die in dieser Zeit in Hecken nisten. Die Regel gilt auch in Gärten von Wohnanlagen und Gewerbeobjekten.
Hecke schneiden ist zwischen dem 1. März und dem 30. September eingeschränkt. Ein schonender Form- oder Pflegeschnitt bleibt zulässig, das Abschneiden oder Auf-den-Stock-Setzen nicht. Die genaue Rechtslage klären Sie bitte mit der zuständigen Behörde.
Was ist im Sommer trotzdem erlaubt?
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Gemeint ist ein Schnitt, der nur den Zuwachs des Jahres entfernt und die Hecke in Form hält. Radikal zurückschneiden, ganze Abschnitte entfernen oder die Hecke auf den Stock setzen ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
Wichtig: Auch für den Formschnitt gilt, dass brütende Vögel nicht gestört werden dürfen. Vor jedem Schnitt wird die Hecke deshalb auf Nester kontrolliert. Ist ein besetztes Nest da, bleibt dieser Abschnitt stehen.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
- Starker Rückschnitt: Oktober bis Ende Februar, an frostfreien Tagen
- Formschnitt: Ende Juni nach der Hauptbrutzeit, bei schnell wachsenden Hecken ein zweites Mal im Spätsommer
Nicht bei praller Sonne schneiden. Frische Schnittstellen verbrennen sonst, und Thuja oder Kirschlorbeer werden braun.
Was gilt für Bäume?
Für Bäume kann zusätzlich eine kommunale Baumschutzsatzung gelten. Ob eine Fällung oder ein starker Rückschnitt genehmigt werden muss, klären Sie vorher mit der Gemeinde.
Wohin mit dem Schnittgut?
Bei unserer Gartenpflege ist der Abtransport des Schnittguts enthalten. Wer Hecken, Beete und Wege zusammen vergibt, hat einen Ansprechpartner für die ganze Außenanlage. Was bei Pflaster und Wegen erlaubt ist, steht im Beitrag Unkraut auf Pflaster und Wegen.
Häufige Fragen
Darf ich meine Hecke im Sommer schneiden?
Ja, aber nur schonend, also den Zuwachs des Jahres. Ein starker Rückschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten.
Was passiert, wenn ich trotzdem stark zurückschneide?
Ein Verstoß gegen § 39 BNatSchG ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Rückschnitt?
Von Oktober bis Ende Februar an frostfreien Tagen.
Muss ich vor dem Schneiden nach Nestern schauen?
Ja. Brütende Vögel dürfen nicht gestört werden, auch beim erlaubten Formschnitt.
Heckenschnitt in Bruchsal
Wir schneiden Hecken und Sträucher in Bruchsal und im Landkreis Karlsruhe zur richtigen Zeit, Abtransport inklusive.
Quelle: § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.