Gartenpflege im Jahresvertrag: was von März bis November dazugehört
Ein Jahresvertrag für Gartenpflege legt fest, welche Arbeiten von März bis November in welchem Turnus erledigt werden: Rasen, Hecken, Beete, Laub sowie Wege und Höfe. Abgerechnet wird als Jahrespauschale in zwölf Monatsraten. So sind die Kosten planbar, und die Außenanlage ist das ganze Jahr gepflegt.

Warum ein Jahresvertrag statt Einzelaufträgen?
Bei Einzelaufträgen wird gemäht, wenn jemand anruft. Meist ist der Rasen dann schon zu hoch, und die Hecke wird erst geschnitten, wenn sie den Gehweg zuwächst. Im Jahresvertrag sind die Termine vorab geplant. Sie müssen sich um nichts kümmern, und die Anlage sieht durchgehend gepflegt aus.
Gartenpflege im Jahresvertrag in Bruchsal lohnt sich, wenn Termine nicht jedes Jahr neu abgestimmt werden sollen. Die Arbeiten verteilen sich von März bis November, die Abrechnung läuft in Monatsraten. Was im Jahresvertrag dazugehört, steht schriftlich im Vertrag.
Was passiert in welchem Monat?
- März und April: Beete säubern, Streugut von Wegen entfernen, erster Rasenschnitt
- Mai bis August: Rasen etwa alle zwei Wochen, Beete pflegen, Unkraut auf Wegen und Höfen
- Ende Juni: Formschnitt der Hecken nach der Hauptbrutzeit
- September: letzter Formschnitt, Rasen nach Bedarf
- Oktober und November: Laub entfernen, Beete winterfest machen, letzter Rasenschnitt
Welche Schnitte wann erlaubt sind, steht im Beitrag Hecke schneiden: was wann erlaubt ist.
Was gehört in den Vertrag?
- Flächen mit Lageplan: Rasen, Hecken in laufenden Metern, Beete, Wege
- Turnus je Leistung
- Abtransport des Schnittguts
- Gießen in Trockenzeiten, falls gewünscht
- Laufzeit und Abrechnung
Wie wird abgerechnet?
Als Jahrespauschale in zwölf gleichen Monatsraten, auch in den Wintermonaten. Das hält die Kosten planbar und macht die Abrechnung in den Nebenkosten einfach. Bei Wohnraum gehören die Kosten der Gartenpflege in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung.
Gartenpflege und Winterdienst aus einer Hand
Wer zusätzlich den Winterdienst in Bruchsal vergibt, hat das ganze Jahr einen Ansprechpartner für die Außenanlage. Im Frühjahr wird dann auch gleich das Streugut entfernt. Alle Leistungen finden Sie unter Gartenpflege.
Häufige Fragen
Was kostet Gartenpflege im Jahresvertrag?
Das hängt von Rasenfläche, Heckenlänge, Beeten und Wegen ab. Nach dem kostenlosen Ortstermin bekommen Sie einen Festpreis als Jahrespauschale.
Warum zahle ich auch im Winter?
Die Jahrespauschale wird gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt. Sie zahlen nicht mehr, nur gleichmäßiger.
Ist der Abtransport des Schnittguts enthalten?
Ja, bei uns ist der Abtransport im Preis enthalten.
Sind die Kosten umlagefähig?
Bei Wohnraum gehört die Gartenpflege in der Regel zu den Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Gartenpflege im Jahresvertrag
Wir pflegen Außenanlagen von Wohnanlagen und Gewerbeobjekten in Bruchsal und im Landkreis Karlsruhe nach festem Jahresplan.
Quelle: § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (Gartenpflege). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.